Kontrolle in Aurich Wann Hauseigentümer die Laterne vor dem Haus freischneiden müssen
Wenn Blattwerk und Äste den Laternenkopf verdecken, dringt das Licht nicht mehr bis zum Gehweg und der Straße durch. Foto: Mieke Matthes
Wenn vor allem in der dunklen Jahreszeit Äste und Büsche Laternen verdecken, sind oft die Grundstückseigentümer in der Pflicht. Diese Regeln gelten und das geschieht bei Verstößen.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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