Kriminalität Unsichtbare Waffe: Strafmaß für K.-o.-Tropfen verschärft

Malin Wunderlich, dpa
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Von Malin Wunderlich, dpa
| 06.11.2026 04:35 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Oft werden K.-o.-Tropfen heimlich ins Getränk gemischt. (Symbolbild)  Foto: Jens Kalaene/dpa/dpa-tmn
Oft werden K.-o.-Tropfen heimlich ins Getränk gemischt. (Symbolbild) Foto: Jens Kalaene/dpa/dpa-tmn
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Gefährlich und schwer nachzuweisen: Täter nutzen K.-o.-Tropfen, um ihre Opfer zu betäuben und willenlos zu machen. Wie man sich schützen kann und warum längere Strafen laut Juristen nicht ausreichen.

Der Einsatz sogenannter K.-o.-Mittel wird künftig härter bestraft. Diese werden von Tätern häufig verwendet, um ihre Opfer zu betäuben. Der Bundestag stimmte nun für eine Verschärfung des Strafmaßes: Wer die Substanzen für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, muss mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Bisher sah das Strafgesetz ein Mindestmaß von drei Jahren vor. 

Sonja Eichwede, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende sagte im Bundestag: „Wer K.-o.-Tropfen einsetzt, um eine Frau zu vergewaltigen, überschreitet jede Grenze unseres Rechtsstaats. Solche Täter gehören auch mindestens fünf Jahre in Haft.“

Allerdings ist der Nachweis von K.-o.-Tropfen nicht einfach. Gerade in Bars oder Clubs, wo auch Alkohol konsumiert wird, ist es für Opfer oft schwierig festzustellen, ob einem Getränk heimlich die farb- und geschmacklosen Mittel beigemischt wurden. Etwa, weil die Wirkung der von Alkohol ähneln kann - auch hier können zum Beispiel Gedächtnislücken auftreten.

Was sind K.-o.-Tropfen?

„Unter K.-o.-Mitteln, die alternativ auch als K.-o.-Tropfen bezeichnet werden, werden Substanzen/Substanzlösungen verstanden, die ein Täter bzw. eine Täterin einer betroffenen Person ohne deren Zustimmung verabreicht, um eine Ruhigstellung bzw. Willenlosigkeit herbeizuführen“, heißt es in einer Dunkelfeldstudie zu Gewalt des Bundeskriminalamtes. Bis zu 200 Substanzen kämen infrage, längst nicht nur als Tropfen, lautet eine Erklärung der Bundesgeschäftsstelle des Weißen Rings, einer Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer.

Häufig handelt es sich um die Mittel GHB (Gammahydroxybutyrat) oder GBL (Gammabutyrolacton). GHB unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz. GBL ist eine chemische Substanz, die als Lösungs- und Reinigungsmittel vielfältig verwendet wird. Im Körper wandelt sich GBL in GHB um und entfaltet auch dessen gefährliche Wirkung. In der Partyszene ist GBL/GHB auch zum Eigenkonsum verbreitet. Die Wirkung kann laut Weißem Ring individuell unterschiedlich sein. Häufig werde aus anfänglicher Euphorie Schwindel und Übelkeit. Es könne auch zu Bewusstlosigkeit und Gedächtnisverlust kommen. Bei einer hohen Dosis seien auch Atemprobleme möglich, bis hin zum Tod. 

Die Hilfsorganisation Weißer Ring klärt über K.o.-Mittel auf. (Archivbild) Foto: Jens Kalaene/dpa
Die Hilfsorganisation Weißer Ring klärt über K.o.-Mittel auf. (Archivbild) Foto: Jens Kalaene/dpa

Gibt es Zahlen?

Eine bundesweite Polizeistatistik zum Einsatz von Substanzen, die das Opfer vor einem sexuellen Übergriff wehrlos machen sollen, gibt es nicht. In den meisten Fällen wird vermutet, dass die Tropfen in einer Bar oder einem Club heimlich verabreicht wurden. Es gibt aber auch Fälle, in denen Vergewaltigungsopfern in ihrem eigenen Zuhause K.-o.-Tropfen verabreicht wurden - etwa vom eigenen Partner.

Wie kann man sich schützen?

Die Bundesgeschäftsstelle des Weißen Rings gibt konkrete Verhaltenstipps. Dazu gehört, offene Getränke nicht unbeaufsichtigt zu lassen und im Zweifel auszukippen, keine offenen Getränke oder Speisen von Fremden anzunehmen und aufeinander aufzupassen. Im Verdachtsfall sollte sofort die 112 angerufen werden. Vorsicht gilt demnach bei Armbändern oder Strohhalmen, die sich bei Kontakt mit bestimmten Substanzen verfärben und vor K.-o.-Tropfen schützen sollen. Sie könnten meist nur eine bestimmte Substanz erkennen. Als K.-o.-Mittel können aber vielfältige Mittel verwendet werden.

Der Weiße Ring rät zudem, bei Unwohlsein oder Schwindel Freunde oder Personal um Hilfe zu bitten und nicht alleine zu bleiben. Dass Frauen in diesem „Alarmzustand“ leben müssen, kritisierte die Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke). „Wir sollten alles dafür tun, um solche Straftaten zu verhindern, und die Täter sollten Angst haben, dabei erwischt zu werden.“

Wie viele Menschen mit K.-o.-Tropfen betäubt werden, ist völlig unklar. (Symbolbild) Foto: Achim Scheidemann/dpa
Wie viele Menschen mit K.-o.-Tropfen betäubt werden, ist völlig unklar. (Symbolbild) Foto: Achim Scheidemann/dpa

Welche Hilfe gibt es für Opfer?

Bei akutem Verdacht auf K.-o.-Tropfen empfiehlt die Organisation, direkt die Notfallambulanz aufzusuchen. So können etwaige Spuren direkt sichergestellt werden. Im Zweifel sollte die 112 oder die 110 gewählt werden. Zudem bietet der Weiße Ring ein Opfer-Telefon, das unter der Nummer 116 006 zu erreichen ist. Weitere Anlaufstellen sind:

  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 116 016
  • Hilfetelefon Gewalt gegen Männer: 0800 1239900
  • Hilfetelefon sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530

Zudem gibt es deutschlandweit Anlaufstellen, die eine vertrauliche Beweissicherung anbieten. Diese bieten Hilfe, falls Opfer nach einer Gewalttat unsicher sind, ob sie Anzeige erstatten möchten. Viele Beweisspuren sind nämlich nur für einen kurzen Zeitraum im Körper nachweisbar - das gilt auch für K.-o.-Mittel. Daher ist schnelles Handeln wichtig, rät der Weiße Ring.

Welche Herausforderungen gibt es bei der Strafverfolgung?

Diese kurze Nachweisbarkeit stelle auch bei der Strafverfolgung ein Problem dar. Das würde von Tätern ausgenutzt, so Luke Hoß (Die Linke). Lena Gumnior (Grüne) merkte an, es fehle an erreichbaren Anlaufstellen und verlässlichen Strukturen für Opfer. „Daran ändert der vorliegende Entwurf nichts.“

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, sagte, zwar halte er die Strafverschärfung für angemessen - doch damit allein lasse sich der Schutz vor Sexual- und Gewaltdelikten kaum verbessern. „Es ist nicht das gesetzliche Strafmaß, das auch heute schon bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe zulässt, sondern das Risiko, überführt und verurteilt zu werden, das mögliche Straftäter abschreckt“, sagte er. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) forderte dafür „schnelle toxikologische Untersuchungen, klare Einsatzstandards und eine noch stärkere Sensibilisierung aller beteiligten Stellen“.

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