Reichsbürger-Prozess Gold und Güter: Prozess um Königreich Deutschland gestartet
Ein „göttliches Wesen“ als Staatsoberhaupt, eigene Ausweise und sieben Kilogramm Gold: Im Prozess gegen Peter Fitzek geht es um ein ganzes Königreich. Was die Anklage den vier Männern vorwirft.
Hunderte Straftaten und zehn Millionen Euro Gesamtschaden laut Anklage: Nach dem Verbot der Gruppe „Königreich Deutschland“ hat in Düsseldorf der Prozess gegen vier mutmaßliche Rädelsführer begonnen. Unter ihnen ist Peter Fitzek, der sich 2012 zum „obersten Souverän“ des „Königreichs“ ernennen und sich als „göttliches Wesen“ habe einstufen lassen, so die Bundesanwaltschaft.
Fitzek kritisierte gleich bei Prozessbeginn am Oberlandesgericht die vom Gericht festgestellten bürgerlichen Personalien: Er sei nicht Peter Fitzek, sondern „Peter I., Staatsoberhaupt“.
Laut Anklage nahm der 61-Jährige in seiner Gemeinschaft mit seinen Stellvertretern den Status „göttlicher Wesen“ ein und erließ als „Imperator Fiduziar“ Rechtsakte.
Königreich als Gegenstaat
Fitzek habe den Fantasiestaat „Königreich Deutschland“ (KRD) ausgerufen, der als Gegenstaat die Legitimität der Bundesrepublik abgelehnt habe. Die Aktivitäten hätten darauf abgezielt, die geltende Rechtsordnung abzuschaffen, sagte Oberstaatsanwalt Ingo Kaiser.
So seien scheinstaatliche Strukturen und Institutionen errichtet worden mit eigenem Pass- und Meldeamt sowie eigener Währung. Das KRD habe Geld mit Seminaren „zum Systemausstieg“ und verschwörungsideologischen Inhalten eingenommen. Löhne seien als „mildtätige Gaben“ bezeichnet und ausgezahlt worden, Steuern und Lohnabgaben seien nicht abgeführt worden.
Das KRD habe zudem umfangreiche Schenkungen angenommen, darunter Geld, Grundstücke und sieben Kilogramm Gold, aber keine Schenkungssteuer abgeführt. Den Unternehmen, die sich im Königreich registriert hätten, sei Steuern- und Abgabenfreiheit versprochen worden. Fast 400.000 Euro Umsatzsteuern seien nicht gezahlt worden.
Tatvorwurf Urkundenfälschung
Zu den Tatvorwürfen zählt auch bandenmäßige Urkundenfälschung. Das KRD habe 6.300 Personen als Staatsangehörige oder Staatszugehörige geführt und Identitätskarten ähnlich dem Personausweis ausgegeben. Die „Kerngemeinschaft“ habe dagegen 40 bis 60 Personen umfasst.
Die Verteidiger kritisierten, dass der Prozess vor einem Staatsschutzsenat in Düsseldorf stattfindet und nicht vor einem Schöffengericht in Sachsen-Anhalt. „Wir sitzen hier vor dem falschen Gericht“, sagte Anwalt Björn Clemens.
Verteidiger Ronald Mayer nannte seine Entpflichtung als Pflichtverteidiger noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens einen Skandal. Fitzek selbst kritisierte seine Haft als menschenrechtsverletzend: „Man isoliert mich vollständig“, sagte er unmittelbar vor Prozessbeginn.
52 Verhandlungstage hat das Oberlandesgericht bis September 2027 für den Prozess angesetzt.
Die Bundesregierung hatte die Reichsbürger-Gruppierung „Königreich Deutschland“ am 13. Mai 2025 verboten. Sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Sie lehnen demokratische und rechtsstaatliche Strukturen wie Parlament, Gesetze oder Gerichte ab.