Immobilien
Bauland: Uplengen verschärft die Strafe

Fünf Jahre muss ein Bauherr sein Haus bewohnen, bevor er es in der Gemeinde Uplengen verkaufen darf. Tut er das nicht, muss er zahlen. Diese Vertragsstrafe hat die Gemeinde jetzt erhöht.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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