BGH-Urteil zu Bankgebühren

Ein Sieg für den Verbraucherschutz – aber nur in der Theorie

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Ein Kommentar von Daniel Noglik
| 11.10.2021 18:47 Uhr | 0 Kommentare
Auch beim Abheben fallen teilweise Gebühren an. Symbolfoto: Sommer/DPA
Auch beim Abheben fallen teilweise Gebühren an. Symbolfoto: Sommer/DPA
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Banken und Sparkassen dürfen Gebühren nicht mehr durch die Hintertür erhöhen. Stattdessen brauchen sie die Zustimmung der Kunden – und können aber im Grunde trotzdem machen, was sie wollen.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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