„Alte Scheune“-Verfahren  Ein falscher Satz des Landrats hat gereicht

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Ein Kommentar von Daniel Noglik
| 03.09.2022 09:41 Uhr | 0 Kommentare
Im Mai 2020 war es in der „Alten Scheune“ zu einem großen Corona-Ausbruch gekommen. Archivfoto: Ortgies
Im Mai 2020 war es in der „Alten Scheune“ zu einem großen Corona-Ausbruch gekommen. Archivfoto: Ortgies
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Die Einstellung im Fall „Alte Scheune“ ist viel wert, weil sie ein unabhängiges Gericht getroffen hat. Was bleibt, ist eine problematische Aussage des Landrats.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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