Wiesmoor-Connection  Was wird aus dem Befangenheitsantrag im Drogenprozess?

| | 07.03.2023 17:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Christian Rademacher-Jelten will die Richter Björn Raap (links) und Jan Klein ablehnen lassen. Archivfoto: Ortgies
Christian Rademacher-Jelten will die Richter Björn Raap (links) und Jan Klein ablehnen lassen. Archivfoto: Ortgies
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Am Donnerstag sind es zwei Wochen seit der Begründung, weswegen Christian Rademacher-Jelten seine Richter loswerden will. Eine Entscheidung über den Ablehnungsgesuch gibt es trotzdem noch nicht.

Aurich/Wiesmoor - Mit Spannung dürften Christian Rademacher-Jelten (CRJ) und sein mitangeklagter Geschäftspartner auf diesen Donnerstag geblickt haben: Um 9 Uhr sollte am Landgericht Aurich der große Wiesmoorer Drogenprozess fortgesetzt werden. Fristgemäß hätte dann verkündet werden müssen, ob die aktuellen Richter weiterverhandeln dürfen oder nicht. Über einen seiner Rechtsanwälte, Dr. Stephan Weinert, hatte CRJ ein Ablehnungsgesuch, auch Befangenheitsantrag genannt, gestellt. Der Vorsitzende Richter Björn Raap und dessen Beisitzer Jan Klein handelten willkürlich, hatte Weinert gesagt.

Auf den Beschluss darüber, ob er recht hat, wird der Anwalt aber noch warten müssen. Denn die Verhandlung in dieser Woche fällt aus. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Aurich auf Nachfrage der Redaktion mit. Den Grund für den Ausfall nannte sie allerdings nicht. Grundsätzlich ist ein Gerichtsbeschluss aber nicht an die Verhandlungstage gebunden. Heißt: Das Landgericht kann auch außerhalb einer Sitzung über das Ablehnungsgesuch entscheiden. Passiert ist das aber noch nicht: „Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen“, so die Sprecherin.

Über den Befangenheitsantrag entscheidet das Gericht unter Ausschluss von Raap und Klein, die beide eine dienstliche Stellungnahme abgeben müssen beziehungsweise mussten. Die Frist wäre eigentlich am Donnerstag abgelaufen: Die Strafprozessordnung sieht vor, dass über das Ablehnungsgesuch spätestens nach zwei Wochen oder bei der übernächsten Verhandlung entschieden sein muss. Der nächste angesetzte Verhandlungstermin ist am kommenden Mittwoch, 15. Mai, ab 9 Uhr. Sollte er stattfinden, müsste es spätestens dann eine Entscheidung geben.

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