Wiesmoor-Connection Gericht lässt Polizeiakte in falschen Händen auf sich beruhen
Die Wachtmeister finden bei einem Zuschauer im Wiesmoorer Drogenprozess Polizeidokumente, die er gar nicht haben dürfte. Wir haben bei Gericht nach den Folgen gefragt.
Aurich/Wiesmoor - Der Fund von polizeilichen Ermittlungsergebnissen bei einem Angehörigen eines Angeklagten im Wiesmoorer Drogenprozess bleibt ohne Folgen. Das teilt Iris Schmagt, Richterin und Pressesprecherin am Auricher Landgericht, auf Nachfrage der Redaktion mit. Demnach habe Björn Raap, Vorsitzender Richter der 1. Großen Strafkammer, das entsprechende Dokument „sitzungspolizeilich sichergestellt“ – damit war es das aber auch schon. Die Angelegenheit sei nicht weitergehend geprüft oder zur Ermittlung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden, so Schmagt.
Vor gut zwei Wochen hatten Wachtmeister des Landgerichts den Mann, der seit Prozessbeginn regelmäßig im Zuschauerraum des Gerichtssaals Platz nimmt, nach einer Sitzungspause einer erneuten Einlasskontrolle unterzogen. Die Beamten haben den Mann seit einiger Zeit besonders im Blick: Er war negativ aufgefallen und von Raap bereits ermahnt worden, nachdem die Kammer über mögliche Zeugenbeeinflussungen auf den Gerichtsfluren informiert worden war. Raap hatte angeordnet, dass die Personalien des Angeklagten-Angehörigen durch die Wachtmeister aufgenommen werden.
Grundlage für die Sicherstellung der mutmaßlichen polizeilichen Ermittlungsakte sei § 32f Abs. 5 Strafprozessordnung, so Schmagt. Dort heißt es in Satz 1: „Personen, denen Akteneinsicht gewährt wird, dürfen Akten, Dokumente, Ausdrucke oder Abschriften, die ihnen nach Absatz 1 oder 2 überlassen worden sind, weder ganz noch teilweise öffentlich verbreiten oder sie Dritten zu verfahrensfremden Zwecken übermitteln oder zugänglich machen.“ Ganz offensichtlich ist das im Fall der Wiesmoorer Drogenplantage aber geschehen. Einen Grund, weswegen nicht weiter ermittelt wird, nennt Schmagt nicht.
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