Wintereinbruch Schneesturm – muss ich zur Arbeit?
Stau auf dem Weg zur Arbeit wegen Schnee? Das muss der Arbeitnehmer einberechnen. Wer zu spät kommt, muss unter Umständen nacharbeiten. Foto: Klaus Ortgies
Glatte Straßen führen ja gerne zu schulfrei. Aber gibt es auch „schneefrei“ für Arbeitnehmer?
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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