Bundesverfassungsgericht
Kein Fremdpersonal im Schlachthof: Karlsruhe weist Klage ab
In Fleischbetrieben dürfen in der Regel nur direkt angestellte Mitarbeiter Tiere schlachten, zerlegen und das Fleisch verarbeiten. Eine Klage gegen das Fremdpersonal-Verbot scheitert in Karlsruhe.
Von
dpa